Hinweis zur Wertersatzpflicht für Verbraucher

Wenn Sie als Verbraucher eine Sache bei uns erwerben, haben Sie abweichend von § 346 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache zu leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht, es sei denn Sie sind nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden.

 

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Eugen Siwon, eKfm

 

Ende des Hinweises zur Wertersatzpflicht für Verbraucher